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B2B (Business-to-Business)

Die Abkürzung B2B steht für Business-to-Business und bezeichnet ganz simpel gesprochen die (Geschäfts-)Beziehungen zwischen Unternehmen und Firmen sowie Transaktionen zwischen solchen Geschäftspartnern. B2B grenzt sich also durch den Status der beteiligten Partner von anderen Typisierungen wie beispielsweise B2C (Business-to-Consumer) ab, letzteres Beispiel bezeichnet Beziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen.

Beispiele für B2B

Beispiele für B2B-Beziehungen sind der Einkauf eines Einzelhändlers bei einem Großhändler, der Bezug von Büromaterialien eines Unternehmens bei einem entsprechenden Großhändler, der Wartungsvertrag für einen Kopierer eines Unternehmens bei einem Dienstleister oder gar der Strombezug eines Herstellers bei einem Stromunternehmen.

B2B

Besonderheiten von B2B

Gerade im rechtlichen Bereich bestehen oft Mißverständnisse, was Rechte und Pflichten von Vertragspartnern im B2B-Bereich angeht. Diesem Thema sollten gewerbliche Marktteilnehmer besonderes Augenmerk widmen, da hier durch extensive Berichterstattung über besondere Rechtsvorschriften im Online-Handel ggf. falsche Vorstellungen über eine analoge Handhabung im B2B-Bereich bestehen. Dies gilt beispielsweise für Rückgabe- und Garantierechte, bestimmte Standardregelungen usw.

So können Privatleute Online-Bestellungen innerhalb recht extensiver Zeiträume ohne Angabe von Gründen stornieren und erhaltene Ware an den Verkäufer zurücksenden, in vielen Fällen sogar kostenfrei. Aufgrund der Vertragsfreiheit im B2B-Bereich gilt dies dort mitnichten analog. Vielmehr muss im gewerblichen Bereich erhaltene Ware unverzüglich auf Zustand und Vollständigkeit geprüft und ersichtliche Mängel ebenso umgehend angezeigt werden. Gleichsam kann man im B2B-Bereich üblicherweise Ware nicht einfach retournieren, weil sie "auf einmal" nicht mehr gefällt. Für ein solches Rückgaberecht ist in der Regel eine Abweichung der gelieferten von der bestellten Ware erforderlich. Oder eben jede andere Regelung, die die beiden beteiligten Unternehmen im jeweiligen gültigen Kaufvertrag vereinbart haben.

Auch für Online-Shop-Betreiber, deren Zielgruppe andere Unternehmen manifestiert gelten die üblichen extensiven rechtlichen Vorschriften über die Vorhaltung und leichte Erreichbarkeit von Impressum und AGB, korrekte und hinreichende Produktdarstellung, etc. Startups in diesem Bereich sollten sich im Optimalfall nicht nur auf das eigene Wissen verlassen, sondern eine fundierte rechtliche Beratung oder Existenzgründer-Coaching einholen, um auf Nummer Sicher zu gehen.